Rechtsprechung
   BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83   

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https://dejure.org/1984,279
BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83 (https://dejure.org/1984,279)
BSG, Entscheidung vom 13.09.1984 - 4 RJ 37/83 (https://dejure.org/1984,279)
BSG, Entscheidung vom 13. September 1984 - 4 RJ 37/83 (https://dejure.org/1984,279)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattungsanspruch einer Krankenkasse - Krankengeld - Übergangsgeld - Rente - Gebot der Zusammenarbeit der Leistungsträger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 57, 146
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 15.12.1982 - GS 2/80

    Verpflichtungsklage; Leistungsklage; Ablehnungsbescheid;

    Auszug aus BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83
    Diese Auffassung vertritt auch der Große Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Beschluß vom 15. Dezember 1982 (GS 2/80 = BSGE 54, 223, 226 = SozR 1300 § 44 Nr. 3).
  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83

    Folgen einer Verletzung - Erstattungsansprüche - Zuständigkeit der Fachsenate

    Auszug aus BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83
    Hiernach ist der eigenständige Erstattungsanspruch der Klägerin, den sie mit der Klage geltend machen kann, nach den §§ 102 ff SGB X zu beurteilen (so auch BSG Urteil vom 24. Mai 1984, 7 RAr 97/83).
  • BSG, 24.04.1979 - 3 RK 41/77

    Anspruchsübergang - Krankenkasse - Krankengeld - Vorgezogenes Übergangsgeld

    Auszug aus BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83
    Die Rechtsprechung hatte diese Lücke dahingehend ausgefüllt, daß für solche Fälle die Regelung des § 183 Abs. 3 Satz 2 RVO aF entsprechend anzuwenden war und der Anspruch auf Übergangsgeld auf den erstattungsberechtigten Träger der Krankenversicherung überging (BSGE 48, 142; 49, 71).
  • BSG, 16.09.1981 - 4 RJ 107/78

    Aufrechnungsbescheid - Verfahren

    Auszug aus BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83
    Die Frage, ob Art II § 37 Abs. 1 dieses Gesetzes lediglich für noch laufende Verwaltungsverfahren oder darüber hinaus auch für noch anhängige Rechtsstreitigkeiten aufgrund früherer Verwaltungsverfahren gilt, hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 16. September 1981 (4 RJ 107/78 = BSGE 52, 98, 1OO = SozR 1200 § 51 Nr. 11 S 25 ff und 4 RJ 63/80) und vom 1. November 1983 (4 RJ 91/82) dahin beantwortet, daß nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung das in der Überleitungsvorschrift zum SGB X - 1. und 2. Kapitel - erwähnte Verfahren nicht schon mit dem Erlaß des Verwaltungsaktes, sondern erst mit dem Eintritt der Bindungswirkung (§ 77 des Sozialgerichtsgesetzes -SGG-) abgeschlossen ist.
  • BSG, 01.12.1983 - 4 RJ 91/82

    Mitwirkung bei einer Rehabilitationsmaßnahme - Zuständigkeit des

    Auszug aus BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83
    Die Frage, ob Art II § 37 Abs. 1 dieses Gesetzes lediglich für noch laufende Verwaltungsverfahren oder darüber hinaus auch für noch anhängige Rechtsstreitigkeiten aufgrund früherer Verwaltungsverfahren gilt, hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 16. September 1981 (4 RJ 107/78 = BSGE 52, 98, 1OO = SozR 1200 § 51 Nr. 11 S 25 ff und 4 RJ 63/80) und vom 1. November 1983 (4 RJ 91/82) dahin beantwortet, daß nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung das in der Überleitungsvorschrift zum SGB X - 1. und 2. Kapitel - erwähnte Verfahren nicht schon mit dem Erlaß des Verwaltungsaktes, sondern erst mit dem Eintritt der Bindungswirkung (§ 77 des Sozialgerichtsgesetzes -SGG-) abgeschlossen ist.
  • BSG, 16.09.1981 - 4 RJ 63/80

    Voraussetzungen für die Aufrechnung mit Beitragsansprüchen nach SGB I

    Auszug aus BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83
    Die Frage, ob Art II § 37 Abs. 1 dieses Gesetzes lediglich für noch laufende Verwaltungsverfahren oder darüber hinaus auch für noch anhängige Rechtsstreitigkeiten aufgrund früherer Verwaltungsverfahren gilt, hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 16. September 1981 (4 RJ 107/78 = BSGE 52, 98, 1OO = SozR 1200 § 51 Nr. 11 S 25 ff und 4 RJ 63/80) und vom 1. November 1983 (4 RJ 91/82) dahin beantwortet, daß nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung das in der Überleitungsvorschrift zum SGB X - 1. und 2. Kapitel - erwähnte Verfahren nicht schon mit dem Erlaß des Verwaltungsaktes, sondern erst mit dem Eintritt der Bindungswirkung (§ 77 des Sozialgerichtsgesetzes -SGG-) abgeschlossen ist.
  • BSG, 10.10.1979 - 3 RK 25/79

    Umdeutung eines Rehabilitationsantrags in einen Rentenantrag

    Auszug aus BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83
    Die Rechtsprechung hatte diese Lücke dahingehend ausgefüllt, daß für solche Fälle die Regelung des § 183 Abs. 3 Satz 2 RVO aF entsprechend anzuwenden war und der Anspruch auf Übergangsgeld auf den erstattungsberechtigten Träger der Krankenversicherung überging (BSGE 48, 142; 49, 71).
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